RAHMEN

Film lässt sich nicht von A bis Z aufschreiben. Vieles geht nicht ohne einander und auf einiges geht im reinen Drehprozess oft unter.

Das Kapitel >> Rahmen gibt hier einen Ein- und Ausblick auf alles was rundherum zu beachten ist.

 

RECHTLICHES

Je nachdem wofür produziert wird, braucht es auch unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.

Generell gilt, je öffentlicher das Video gezeigt werden soll, umso mehr muss gefragt und erlaubt werden.

 

Wichtig: Infos einholen (z.B. auch WKO und Internet) * Nicht abschrecken lassen! * Und mutig anfangen!

 


RECHTE AM FERTIGEN FILM

Überlegt euch, wer die Nutzungsrechte am Film hat:

  • Wer darf nach Projektende mit dem Film was machen (z.B. bei Festivals einreichen, auf DVDs brennen, verkaufen, promoten...)
  • Werbung damit machen (für die Schule, Sponsor*innen)
  • Spenden sammeln
  • Auf eine Plattformstellen stellen
  • Und sollte es z.B. Preisgeld, Spendengelder oder weitere Förderungen dafür geben und was geschieht dann damit, wofür darf es verwendet werden?

Urheber*innenrecht: Fotos, Videos, Musik, Texte etc. sind oft frei im Internet abrufbar, das heißt aber noch lange nicht, dass diese beliebig verwendet werden können. Immer mehr Internetnutzer*innen sehen sich deshalb mit anwaltlichen Abmahnungen aufgrund der Verletzung von Urheberrechten konfrontiert. Vielen ist nicht bewusst, wann Urheberrechte verletzt werden und welche Folgen dies haben kann.

>> Mehr dazu auf https://www.saferinternet.at/themen/urheberrechte/

 

Nutzungsrecht: Aber du kannst nachfragen oder auch das Nutzungsrecht kaufen (wie bei Stockfootage) und du kannst selbst das Nutzungsrecht auf andere übertragen. Also ihnen die Erlaubnis geben, dein Video in der von dir festgelegten Form zu verwenden.


PERSONEN - RECHT AM EIGENEN BILD

Sobald das Produkt/euer Film außerhalb der Gruppe (egal wie alt die Gruppenmitglieder sind) gesehen wird (wenn auch "nur" von Familienangehörigen), lasse von allen (bis 16 Jahre müssen das die Erziehungsberechtigten tun) unterschreiben, dass die Bild-, Video-, Foto- und Tonaufnahmen gemacht und verwendet werden darf und wie/wo veröffentlicht wird:

  • z.B. auf Social Media Plattformen,
  • einer Website (von Schule, Veranstaltungsort, Partner*innen, Sponsor*innen, etc.)
  • Präsentation bei Veranstaltungen,
  • Festivaleinreichungen,
  • Fotos in Printmedien, ...

DREHORTE UND FAHRZEUGE

Auch Häuser, Plätze, Wälder etc. und Fahrzeuge gehören jemandem (Gemeinde, Privatpersonen, Firmen). Nachfragen und bestätigen lassen, dass gedreht und dann auch verwendet werden darf.


MUSIK-RECHTE

Jede Musik, an der jemand (Urheber)Rechte hat, darf nicht öffentlich aufgeführt oder veröffentlicht werden. Sobald ein*e Künstler*in, der/die einen Vertrag mit der AKM (Österreichische Verwertungsgesellschaft) hat, zur Verfügung stellt, sind Abgaben an die AKM zu leisten, selbst wenn der/die Künstler*in ein Stück/Motiv eigens für dich komponiert hat.

Und Achtung: Auch das Nachspielen bekannter Titel kann bereits Rechte verletzen!

 

Musiklizenzen: es gibt sogenannte "rechtefreie" Musik und man kann auf einigen Internetportalen sehr gute Stücke günstig kaufen (z.B.: pond5.com; AudioJungle; Klangarchiv; freesound.org) und manches auch unter der Creative Common Lizenz verwenden. Informiere dich.

 

Grauzone sind Musikvideos: Das Musikvideo darf auf der Website der Musiker*innen (ohne, dass Kosten an die AKM anfallen) veröffentlicht werden, jedoch nicht auf Seiten der Filmemacher*innen.


MUSIK SELBER MACHEN

Aber es ist auch interessant, die Musik selbst zu gestalten! >> Mehr dazu auf
https://www.filmsagebuch.at/filmsagebuch-im-unterricht/n%C3%BCtzliches-wissen/musik/